image1 image2 image3 image3

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung gilt für Arbeitsverhältnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

  • des Bistums Trier,
  • der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier,
  • der gemeinnützigen Trägergesellschaften Katholischer Kindertageseinrichtungen im Raum   
    Koblenz, im Raum Trier und im Saarland mbH und
  • der sonstigen kirchlichen Rechtsträger unbeschadet ihrer Rechtsform nach Maßgabe der Bestimmungen in Anlage 14. 

(2) Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV  geringfügig beschäftigt sind, gelten die Bestimmungen der Anlage 1.

 

2024  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.