VII. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Vorstehende Bestimmungen in den Abschnitten I bis IV treten am 1. Februar 2008 in Kraft.

Gleichzeitig treten folgende Vorschriften außer Kraft:

  • Die „Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier“ vom 2. Dezember 1974 (KA 1974 Nr. 270), zuletzt geändert am 24. September 2007 (KA 2007 Nr. 222), nebst Anlagen.
  • Die „Verordnung über den Schlichtungsausschuss gemäß § 46 der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung für das Bistum Trier“ vom 2. Dezember 1974 (KA 1975 Nr. 96) und die „Verordnung über die Zuständigkeit des Schlichtungsausschusses beim Bischöflichen Generalvikariat“ vom 10. April 1975 (KA 1975 Nr. 97).
  • Die „Richtlinien über die Eingruppierung der hauptamtlich tätigen Diözesanvorsitzenden des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend“ vom 28. März 1995 (KA 1995 Nr. 168).
  • Die „Richtlinien über die Vergütung von Diplom-Psychologen in den Lebensberatungsstellen des Bistums Trier“ vom 24. Juni 1999 (KA 1999 Nr. 140).
  • Die „Richtlinien über die Eingruppierung der Hausmeister in Bildungshäusern, Konvikten, Häusern der Jugend, Museen und Verwaltungsgebäuden des Bistums Trier“ vom 8. November 1995 (KA 1995 Nr. 253), zuletzt geändert am 1. Januar 1996 (KA 1996 Nr. 55).
  • Die „Richtlinien des Bistums Trier für pädagogische Mitarbeiter(innen) in der kirchlichen Jugendarbeit“ vom 24. Januar 1994 zuletzt geändert am 15. März 1995 (KA 1995 Nr. 82).
  • Die „Ordnung zur Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rendanturen des Bistums Trier“ vom 10. Dezember 2007 ( KA 2008 Nr. 16)
  • Die „Vergütungsordnung für Regionalkantoren im Bistum Trier“ vom 10. Juni 1975.
  • Die „Richtlinien über die Vergütung von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen/Heilpädagogen (FH-Abschluss) in den Lebensberatungsstellen des Bistums Trier“ vom 24. Juni 1999 (KA 1999 Nr. 140).
  • Die „Richtlinien über die Eingruppierung der Verwaltungsangestellten in den Erziehungs-, Familien- und Lebensberatungsstellen des Bistums Trier“ vom 11. Juni 1993.
  • Die „Vergütungsordnung für Wirtschaftspersonal in Einrichtungen des Bistums Trier“ vom 9. Januar 1986.
  • Die „Richtlinien zur Höhergruppierung von Lehrkräften im Dienst des Bistums Trier in Bes./Verg. Grp. A 14Ib“ vom 4. Dezember 1990.
  • Die „Verordnung über Arbeitsbefreiung für Beschäftigungsverhältnisse im Anwendungsbereich von § 52 Absatz 1 des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT)“ vom 20. März 2000 (KA 2000 Nr. 78).
  • Die „Ordnung über Reisekostenvergütung des Bistums Trier“ vom 2. Mai 2005 (KA 2005 Nr. 107).
  • Die „Ordnung über die Vergütung von Dienstfahrten für hauptamtliche Mitarbeiter des Bistums Trier im pastoralen Dienst“ vom 2. Mai 2005 (KA 2005 Nr. 108)
  • Die „Ordnung zur Zahlung einer zusätzlichen Leistung an Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im pastoralen Dienst des Bistums Trier“ vom 21. März 2001 (KA 2001 Nr. 85), in der Fassung vom 15. Juli 2005 (KA 2005 Nr. 149).
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