Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten

Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung am 19. September 2018 eine Änderung der Ordnung aus dem Jahre 2017 beschlossen. Hier finden Sie die jeweils aktuelle  

Ordnung über die Beschäftigung von Berufsprakti­kan­tin­nen und Berufspraktikanten.

Zu dieser Ordnung gehört weiterhin ein 

Mustervertrag für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten.

Diese Ordnung gilt für alle Berufspraktikas ab 3 Monate und ist nicht mehr auf den Kindertagesstättenbereich beschränkt.