Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung am 11./12. Dezember 2014 die
Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Bistum Trier
abschließend beraten. Bischof Stephan hat sie am 01.03.2015 im Kraft gesetzt. Sie löst die Dienstanweisung für Kirchenmusiker vom 24.07.1987 ab.
Den aktuellen Gesamttext der Dienstordnung für die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Bistum Trier dokumentieren wir hier.