14-12-1112

Sitzung 11./12. Dezember 2014 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die „27. Ordnung zur Änderung der KAVO":

Diese Regelung hat folgenden Inhalt:

  1. Die Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 01.04.2014 für die Beschäftigten der TbT mbH. Dieses beinhaltet u.a. eine lineare Erhöhung des Tabellenentgelts ab dem 1. März 2014 um 3,0 v.H., mindestens aber um 90 Euro und ab dem 1. März 2015 um weitere 2,4 v.H.
  2. Eine Präzisierung der Anlage 8 (Reisekosten) in Bezug auf Anpassung der Begriffe aus steuerrechtlichen Vorschriften und Klarstellung bei der Verpflegungspauschale.

 

Eine Einigung wurde zudem erzielt in der Frage über eine Neuregelung der Dienstanweisung für Kirchenmusiker.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

• die Berichte der Arbeitsgruppen der KODA:

  • „Lehrer" im Hinblick auf ihren aktuellen Sach- und Beratungsstand und
  • „Reisekosten" wo insbesondere die Frage der „Zweiten Fahrt" noch einer Klärung zugeführt werden muss. Neuer Termin der AG ist hierfür am 21.1.15.
  • „Dienstordnung Kita" wo noch immer nicht die vollständige Umsetzung in den Einrichtungen erfolgt ist.


Arbeitsbefreiung bei Dienstjubiläum

Hierzu konnte informell kein Konsens erzielt werden. Die MAS wird nunmehr einen Antrag zur Änderung der KAVO einbringen.

Verabschiedet hat sich die KODA

von ihrem Mitglied Gaby Jakobs, die zum 01.01.2015 eine neue Aufgabe innerhalb der Kita gGmbH Trier übernimmt und dadurch nicht mehr die Voraussetzungen zur Wählbarkeit erfüllt und aus der KODA ausscheidet. 
Nachfolger wird Peter Nickels, Rendant aus Wittlich, der im Bereich der Wahlgruppe 3 „Kirchliche Verwaltung" kandidierte und nunmehr aufgrund der Wahlordnung nachrückt, weil in der Wahlgruppe 6 „Sozialpädagogischer/-karitativer Dienst" keine weiteren Kandidatinnen zur Verfügung standen.


Die nächste Sitzung findet am 19. Januar 2015 statt.


14-11-05

Sitzung 05. November 2014 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung

• Das Ergebnis der Beratung der AG Fahrkosten:
Das von der Arbeitsgruppe vorgelegte Papier wurde erörtert und verabschiedet. Ziel dieses Arbeitspapiers ist es, die Regelungen der Anlage 8 (Reisekostenerstattung) zweifelsfrei zu interpretieren und dadurch Streitigkeiten zu vermeiden.

• Die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der TBT GmbH; eine mögliche Beschlussfassung ist für die nächste Sitzung geplant.

• Die geplante Änderung der KODA-Rahmenordnung im Hinblick auf die Anpassung, die durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts notwendig wurden.

• Das Ergebnis der Beratung der AG Fahrkosten:

Die nächste Sitzung findet am 11./12. Dezember 2014 statt.

14-09-18

Sitzung 18. September 2014 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • In einer ersten Runde die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der TBT GmbH
  • Arbeitsbefreiung bei Dienstjubiläum
  • Aktuellen Stand der Übernahme der „Grundordnung des Kirchlichen Dienstes“ durch sonstige kirchliche Rechtsträger und dadurch bedingte denkbare Arbeitsaufträge für die KODA
  • den Empfehlungsbeschluss der Zentral-KODA zur Weiterleitung von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch
  • die Berichte der Arbeitsgruppen Praktikanten und Lehrer im Hinblick auf ihren aktuellen Sach- und Beratungsstand

Verabschiedet hat sich die KODA von ihrem Mitglied Albert Ottenbreit, der zum 30.09.2014 aus seinem Arbeitsverhältnis bei der KAB und damit auch aus der KODA ausscheidet. Nachfolgerin wird Frau Susanne Saftig aus Kirchen, die im Bereich der Wahlgruppe 6 „Soz. Päd. Dienst“ kandidierte und nunmehr aufgrund der Wahlordnung nachrückt, weil in der Wahlgruppe 5 „Sonstige kirchliche Rechtsträger“ keine weiteren Kandidaten zur Verfügung standen.

Die nächste Sitzung findet am 5. November 2014 statt.

14-07-24

Sitzung 24. Juli 2014 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

• den Stand der Übernahme der Grundordnung des Kirchlichen Dienstes in die Statuten der sonstigen kirchlichen Rechtsträger und damit einhergehend die evtl. Zuständigkeit der KODA für deren Arbeitsvertragsregelungen

• die Berichte der Arbeitsgruppen der KODA:
Praktikanten, Lehrer, Dienstordnung Kindertagesstätten, Reisekostenregelung
im Hinblick auf ihren aktuellen Sach- und Beratungsstand

• eine Änderung der Anlage 8 im Hinblick auf die Verpflegungspauschale

• die Weiterentwicklung der Struktur der Berufseinführung für den Beruf Pastoralreferent/Pastoralreferentin im Bistum Trier und die Folgewirkung für die Vergütung der Pastoralassistenten in dieser Zeit

• über eine Neuregelung der Dienstordnung für Kirchenmusiker

• den Empfehlungsbeschluss der Zentral-KODA zur Weiterleitung von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch. Hierzu fand eine Information durch Sachverständige aus dem Bereich der Beratung von Missbrauchsopfern statt.

 

Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, 18. September 2014 statt.

 

14-06-26

Sitzung 26. Juni 2014 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

1. Die „26. Ordnung zur Änderung der KAVO"

Diese Regelung hat folgenden Inhalt:

die Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 01.04.2014. Dieses beinhaltet u.a. eine lineare Erhöhung des Tabellenentgelts ab dem 1. März 2014 um 3,0 v.H., mindestens aber um 90 Euro und ab dem 1. März 2015 um weitere 2,4 v.H.

Für das Jahr 2014 erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter die Anlage 5a fallen in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit dem Oktobergehalt eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro (Teilzeitkräfte erhalten den Betrag anteilmäßig):
- wenn sie nach der Anlage 12 i.V.m. der Anlage 12b eingruppiert wurden und deren Beschäftigungsverhältnis in der Zeit vom 01.10.2005 bis 31.12.2014 begonnen hat oder

- wenn sie nach der Anlage 13 i.V.m. der Anlage 13c eingruppiert wurden und deren  Beschäftigungsverhältnis in der Zeit vom 01.08.2008 bis 31.12.2014 begonnen hat.

Wenn mit Wirkung vom 1. Januar 2015 keine neuen Eingruppierungsvorschriften für diese Beschäftigten in Kraft getreten sind, erhalten sie auch für das Jahr 2015 mit dem Oktobergehalt eine Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro.Die KODA stellte einvernehmlich fest, dass der „Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD)" in seiner jeweils geltenden Fassung gilt. Damit ist auch gewährleistet, dass die Auszubildenden, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen gemäß dem Tarifabschluss vom März 2014, bei Vorliegen der dort geregelten Voraussetzungen für ein Jahr befristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Zudem wurde auch die Urlaubsregelung ab Januar 2014 verändert. Alle Beschäftigte, erhalten bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub.

2. Die „2. Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Beschäftigung der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten in den Kindertageseinrichtungen"
Hier erfolgte die Anpassung an das Tarifergebnis des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 01.04.2014. Es beinhaltet die Anhebung des monatlichen Pauschalentgeltes und die Regelung über die Höhe des Erholungsurlaubes. Dieser beträgt ab 1.1.2014 28 Arbeitstage bei einer Verteilung auf fünf Tage in der Kalenderwoche.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

o den Stand der Übernahme der Grundordnung des Kirchlichen Dienstes in die Statuten der sonstigen kirchlichen Rechtsträger und damit einhergehend die evtl. Zuständigkeit der KODA für deren Arbeitsvertragsregelungen
o eine Änderung der Anlage 8 im Hinblick auf die Verpflegungspauschale
o die Weiterentwicklung der Struktur der Berufseinführung für den Beruf Pastoralreferent/Pastoralreferentin im Bistum Trier und die Folgewirkung für die  Vergütung der Pastoralassistenten in dieser Zeit
o über eine Neuregelung der Dienstordnung für Kirchenmusiker
o den Empfehlungsbeschluss der Zentral-KODA zur Weiterleitung von Hinweisen auf  sexuellen Missbrauch

Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, 24. Juli 2014 statt.

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