Müller und Hoffmann-Göritz führen KODA

Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts konstituiert sich


Die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) hat sich am 19. Dezember in Trier zu ihrer sechsten Amtsperiode konstituiert. Die KODA ist eine paritätisch besetzte Kommission. 

Sechs Vertreter der Kommission werden von der Dienstgeberseite entsandt und vom Bischöflichen Generalvikar berufen. Dies sind: Elisabeth Schwaab (Abteilungsleiterin im Bischöflichen Generalvikariat (BGV)), Konrad Berg (Geschäftsführer Kita gGmbH Trier), Hans-Jürgen Bier (Dechant), Dr. Herrmann Josef Groß (Direktor BGV), Monsignore Dr. Michael Kneib (Direktor BGV) und Matthias Müller (Justiziar BGV). Die Zusammensetzung der Mitarbeiterseite wurde im Rahmen berufsbezogener Gruppenwahlen im September durch Urwahl bestimmt. Gewählt wurden: Johannes Klar (Liturgischer Dienst), Markus Krogull-Kalb (Pastoraler Dienst), Andrea Hoffmann-Göritz (Kirchliche Verwaltung), Benno C. Brands (Kirchliches Bildungswesen), Albert Ottenbreit (Sonstige Kirchliche Rechtsträger) und Gabriele Jakobs (Sozialpädagogischer/Sozialcaritativer Dienst). Andrea Hoffmann-Göritz und Johannes Klar vertreten die Interessen der Mitarbeiterschaft seit Beginn der KODA im Jahr 1992.

Matthias Müller wurde in der konstituierenden Sitzung für die erste Hälfte der vierjährigen Amtszeit zum Vorsitzenden gewählt. Andrea Hoffmann-Göritz wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Nach zwei Jahren wechselt der Vorsitz von der Dienstgeber- zur Mitarbeiterseite.

Rückblickend auf die bisherige Arbeit der KODA betonte Generalvikar Monsignore Dr. Georg Bätzing bei einer Feierstunde die Bedeutung der Kommission für einen gelingenden Interessenausgleich bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen von knapp 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bistum Trier.

2024  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
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