Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK)

Im System des Dritten Weges gibt es seit 1.1.1999 auf Bundesebene die Zentral-KODA, jetzt Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK) genannt.

Sie ist für die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse zuständig. Ihre Aufgabe ist die „Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes in allen Diözesen und für alle der Kirche zugeordneten Einrichtungen“.

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