Anlage 4c

Allgemeine Entgeltordnung
Tätigkeitsmerkmale für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erziehungsdienst der Katholsichen KiTa gGmbHs

(KA 2010 Nr. 173, geändert durch KA 2011 Nr. 501; KA 2016 Nr. 85, KA 2016 Nr. 229; KA 2017 Nr. 80, KA 2023 Nr. 109, KA 2024 Nr. 37)

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

 

A. Tätigkeitsmerkmale


Entgeltgruppe S 2

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Unterstützungskräfte in der Kindertageseinrichtung.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

 

Entgeltgruppe S 3

unbesetzt

 

Entgeltgruppe S 4

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gruppe.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

 

Entgeltgruppe S 5

unbesetzt

 

Entgeltgruppe S 6

unbesetzt

 

Entgeltgruppe S 7

unbesetzt

 

Entgeltgruppe S 8a

1. Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, als pädagogische Fachkraft.

2. Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, als pädagogische Fachkraft mit dem Zusatzauftrag der Gruppenleitung.

3. Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, als pädagogische Fachkraft mit spezifischem Auftrag.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2, 2a und 5)

 

Entgeltgruppe S 8b

Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten als pädagogische Fachkraft mit besonderem Auftrag.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2, 2a, 4 und 5)

 

Entgeltgruppe S 9

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Standortleitungen und Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit einer Gruppe.

2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen und Vertreter von Standortleitungen und Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit mindestens zwei Gruppen bestellt sind.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2a und 3)

 

Entgeltgruppe S 10

unbesetzt

 

Entgeltgruppe S 11

unbesetzt

 

Entgeltgruppe S 11a

unbesetzt

 

Entgeltgruppe S 11b

unbesetzt

 

Entgeltgruppe S 12

unbesetzt

 

Entgeltgruppe S 13

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Standortleitungen und Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit mindestens zwei Gruppen.

2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen und Vertreter von Standortleitungen und Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit vier Gruppen bestellt sind.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2a und 3)

 

Entgeltgruppe S 14

unbesetzt

 

Entgeltgruppe S 15

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Standortleitungen und Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit vier Gruppen.

2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen und Vertreter von Standortleitungen und Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit fünf Gruppen bestellt sind.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2a und 3)

 

Entgeltgruppe S 16

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Standortleitungen und Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit fünf Gruppen.

2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen und Vertreter von Standortleitungen und Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit mindestens sechs Gruppen bestellt sind.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2a und 3)

 

Entgeltgruppe S 17

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Standortleitungen und Leitungen von Kindertageseinrichtungen mit mindestens sechs  Gruppen

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2a)

 

Entgeltgruppe S 18

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Gesamtleitungen von Gesamteinrichtungen.

 

 

B. Protokollerklärungen

1. Kindertageseinrichtungen im Sinne dieser Bestimmungen sind Kindergärten, Horte, Krippen, Spiel- und Lernstuben und andere Tageseinrichtungen für Kinder.

2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auch in Freiwilligen Ganztagsschulen eingesetzt werden.

2a. 1Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/ Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/ Heilerziehungspflegern übertragen sind und die die übertragene Tätigkeit mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich. 2Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 24 haben.

3. Ständige Vertreterinnen/Vertreter sind nicht Vertreterinnen/Vertreter in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen. Je Kindertageseinrichtung soll eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters bestellt werden.

4. Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind z. B.: Tätigkeiten in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere Aufgaben in der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung zugewiesen sind) mit einem Anteil

von mindestens einem Drittel von Kindern mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung.

5. Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch

  1. Kindergärtnerinnen/Kindergärtner und Hortnerinnen/Hortner mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung
  2. Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpfleger, die in Kinderkrippen tätig sind,

eingruppiert.