Beschlossen hat die KODA danach durch das in der Bistums-KODA-Ordnung für konkrete Fälle zugelassene schriftliche Umlaufverfahren:
54. Ordnung zur Änderung der KAVO: Diese beinhaltet im Wesentlichen die Verlängerung der Regelungen der Anlage 9 zur Altersteilzeitregelung.
Festlegung des Wahltermins für die KODA: Die KODA hat den Termin für die Neuwahl der Mitglieder der Mitarbeiterseite für die Amtszeit der KODA ab dem 19.12.2021 auf den 06. Oktober 2021 festgelegt.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 25. Februar 2021, statt.