Verlängerung der Geltungsdauer der Anlage 17 der KAVO (Regelung der Kurzarbeit im Zusammenhang mit der Corona-Virus Pandemie)
Die Regelungen gelten nunmehr bis zum 31.03.2022.
Am 16. Dezember 2021 hat sich die neue KODA konstituiert. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.
Ihr gehören für die Dienstgeberseite an:
Konrad Berg, Andrea Gerards, Georg Goeres, Matthias Müller, Mechthild Schabo, Elisabeth Schwaab
Ihr gehören für die Dienstnehmerseite an:
Silke Heisig, Andrea Hoffmann-Göritz, Kerstin Kleinschmidt, Manfred Kochems, Markus Krogull-Kalb, Uwe Schäfer
Zum Vorsitzenden der KODA wurde Herr Konrad Berg (Dienstgeberseite) gewählt,
zur stellvertretenden Vorsitzenden Frau Andrea Hoffmann-Göritz (Dienstnehmerseite).
Als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses der KODA wurde Herr Stefan Hossfeld wieder und Herr Johannes Müller-Röhrig neu gewählt.