Sitzung der KODA vom 17. Oktober 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- Annahme des Vermittlungsvorschlags des Vermittlungsausschusses der KODA Trier bzgl. des Antrages auf Einführung neuer arbeitsrechtlicher Regelungen im Zusammenhang mit dem Erlass der Interventions- und Präventionsordnung:
die Vorschläge des Vermittlungsausschusses zu den noch zwei streitigen Punkten des Antrages wurden angenommen.
Bevor jedoch eine abschließende Gesamtregelung durch die KODA beschlossen werden kann, bedarf es noch der Ausarbeitung eines Muster-Verhaltenskodexes, der immer dann zur Geltung kommt, wenn keine Dienstvereinbarung hierzu abgeschlossen wurde. - Änderung der in der Anlage 2 der KAVO geregelten Musterarbeitsverträge für das Bistum Trier;
Hier: Ergänzung des Rubrums und der Unterschriftszeile um die neu hinzugekommene Stelle „des Leitenden Direktors/der Leitenden Direktorin“ - Änderung von Entgelttabellen
Hier: Anpassung der Werte der Entgeltgruppe 1 ab 1. Januar 2024 aufgrund des ab diesem Zeitpunkt geltenden Mindestlohns von 12,41 Euro/Stunde
Weiterhin beraten wurde der vorliegende Antrag
- Änderung der Eingruppierung der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen
- die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit (Anlage 9 der KAVO)
- eine Ergänzung der Anlage 4c der KAVO (Einfügung der EG S 11b für Sozialarbeiter*innen) und Ergänzung der SuE-Zulagenzahlung für diese Tätigkeitsgruppe (Zahlung einer SuE-Zulage in Höhe von 180 Euro monatlich)
Beraten wurde zudem über:
- konkrete Umsetzung des im Bereich der Bistumsschulen möglichen Sabbatjahres für Lehrer*innen in Bezug auf die Höhe des Entgeltes im Freistellungszeitraum
- Höhe der Auszahlung des Inflationsausgleiches bei Mitarbeiter*innen in Altersteilzeit
- Überarbeitung der Geschäftsordnung der KODA
Die nächste Sitzung der KODA findet vom 14. bis 15. Dezember 2023 statt.
Sitzung der KODA vom 14. September 2023
Beraten wurden folgende Anträge
- Änderung der Eingruppierung der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen:
Es fand eine ausführliche Diskussion von unterschiedlichen Lösungsansätzen bzgl. der beabsichtigten neuen Eingruppierung der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen statt. - die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit (Anlage 9 der KAVO):
es wurden Argumente ausgetauscht, die für bzw. gegen eine Fortführung der Regelung sprechen - eine Ergänzung der SuE-Zulagenzahlung für Sozialarbeiter*innen im Kita-Bereich (Zahlung einer SuE-Zulage in Höhe von 180 Euro monatlich)
Die KODA hat sich zudem über folgende Themen ausgetauscht:
- konkrete Umsetzung des Sabbatjahres für Lehrer*innen an Bistumsschulen
Die nächste Sitzung der KODA findet am 17. Oktober 2023 statt.
Sitzung der KODA vom 18. Juli 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- die Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Kirchenmusik:
(der Beschluss ist mittlerweile veröffentlicht im KA 2023 Nr. 182 und hier auf der Homepage)
Nicht beschlossen hat die KODA:
- den Antrag zur Eingruppierung des Diözesanvorstandes des BDKJ (hier: des/der Diözesanseelsorger*in).
Dieser Antrag der KODA-Mitarbeiterseite fand nicht die notwendige Mehrheit in der Kommission. Er wurde an den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Weiterhin beraten wurde der vorliegende Antrag
- über eine Änderung der Eingruppierung der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen
Beraten wurde zudem über:
- eine mögliche Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit (Anlage 9 der KAVO)
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 14. September 2023, statt.
Sitzung der KODA vom 04. Juli 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- Änderungen der Musterarbeitsverträge in der Anlage 2 der KAVO:
Hier wurden zum einen redaktionelle Anpassungen vorgenommen sowie die Umsetzung eines Verzichts von Gehaltsbestandteilen eindeutiger geregelt.
Weiterhin beraten wurden der vorliegende Antrag
- Zur Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Kirchenmusik
Beraten wurde zudem über:
- eine Änderung der Ordnung zum Verfahren der arbeitsrechtlichen Vermittlung:
Es ist angedacht, in der Anlage 11 der KAVO eine Regelung einzufügen, mit der ein Sanktionsverfahren eingeführt wird für den Fall, dass kirchliche Arbeitgeber nicht das Arbeitsrecht der KODA anwenden.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 18. Juli 2023, statt.
Sitzung der KODA vom 05. Juni 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
Die Übernahme eines Teils des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023. Durch den Beschluss wurden die Regelungen des Tarifvertrages über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (Inflationsausgleich) in die KAVO übernommen, wodurch nachfolgende Zahlungen erfolgen werden:
- Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab August 2023).
- Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im August 2023.
- Monatliche Zahlung von 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024, wobei der Betrag für den Monat Juli mit dem Entgelt des Monats August ausgezahlt wird.
- Inflationsausgleichsgeld für Auszubildende und Praktikanten von 620 Euro sowie 110 Euro netto monatlich über den gleichen Zeitruam wie zuvor.
Nicht beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
Den Antrag auf Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern („Jobfahrrad“). Dieser Antrag der KODA-Mitarbeiterseite fand nicht die notwendige Mehrheit in der Kommission.
Weiterhin beraten wurden die vorliegenden Anträge
- Zur Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Kirchenmusik
- Eine Änderung der Eingruppierungsmerkmale der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen
- Die Eingruppierung des/der Diözesanseelsorgers/Diözeanseelsorgerin im Dözesanvorstand des BDKJ
Hinweis:
Der verbleibende Teil des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023 (= Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 1. März 2024) wird, sobald die noch laufenden Redaktionsverhandlungen der Tarifpartner abgeschlossen sind und der unterschriebene Tariftext vorliegt in der KODA beraten und beschlossen.