Anerkennung von Mutterschutzzeiten in der KZVK

Aufgrund mehrerer Gerichtsurteile sind Mutterschutzzeiten während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung wie Beitrags- bzw. Umlagemonate zu bewerten. Eine Nichtberücksichtigung dieser Zeiten verstößt gegen eine europäische Gleichbehandlungsrichtlinie für Männer und Frauen sowie gegen den Gleichheitsartikel im Grundgesetz. 
 
Andrea Hoffmann-Göritz
Versichertenvertreterin bei der KZVK
Ursulinenstr. 67
66111 Saarbrücken

Liebe Kolleginnen,

(und es sind tatsächlich in erster Linie die Kolleginnen anzusprechen)

auch im Namen meiner Kollegen Versichertenvertreter bei der KZVK Köln (Georg Grädler, Herbert Böhmer, Michael Birkle, Andreas Jaster, Dr. Claus Nommensen und Thomas Rühl) möchte Sie über eine wichtige Veränderung in der betrieblichen Altersversorgung informieren, die sich möglicherweise positiv für Sie auswirken kann, aber Ihr Handeln erfordert.

Sachverhalt:
Aufgrund mehrerer Gerichtsurteile sind Mutterschutzzeiten während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung wie Beitrags- bzw. Umlagemonate zu bewerten. Eine Nichtberücksichtigung dieser Zeiten verstößt gegen eine europäische Gleichbehandlungsrichtlinie für Männer und Frauen sowie gegen den Gleichheitsartikel im Grundgesetz.

Neubewertung von Mutterschutzzeiten kann Vorteile bringen:
Aufgrund der o.a. Urteile wurde die Bewertung von Mutterschutzzeiten während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung neu geregelt. Zugunsten der Mütter können diese Zeiten die Betriebsrente erhöhen und werden auch für die Erfüllung der Wartezeit berücksichtigt.

Ihr notwendiges Handeln:
Aus der Broschüre erkennen Sie, ob bzw. wann Sie betroffen sind. Falls ja, können Sie das beigefügte Antragsformular nutzen.

Sollten darüber hinaus Fragen entstehen, finden Sie in der Broschüre Adressen woher Sie fachkundigen Rat erhalten.

Stellen Sie dann umgehend Ihren Antrag!

Saarbrücken, 10. Juni 2013
Mit freundlichen Grüßen

Andrea Hoffmann-Göritz
Mitglied des Verwaltungsrates der KZVK

 

Weitere Infos finden Sie immer aktuell auch auf der Seite der KZVK-Köln