Altersteilzeit (ATZ) - Hinweise zur Neuregelung der Anlage 9


Durch den Beschluß der zwölften Ordnung zur Änderung der KAVO wurde die
Anlage 9 – ATZ mit Wirkung zum 1.1.2011 neu geregelt.

Die Regelungen aus dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (VKA)  TV FlexAZ (Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 27. Februar 2010) wurden im Wesentlichen in die KAVO übernommen.

Die wichtigsten Veränderungen zur bisherigen Anlage 9 sind:

Fazit: Wer schon überlegt hat, einen Antrag auf ATZ zu stellen und die Voraussetzungen erfüllt, sollte sich überlegen, ob er nach Möglichkeit noch in diesem Jahr 2010 einen Vertrag vereinbart und bis spätestens 31.12.2010 die ATZ beginnt, da er dann noch die höheren Aufstockungsbeträge erhält.