Ordnung über die Erstattung von Umzugskosten an Geistliche und sonstige Personen im Dienst des Bistums Trier

Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung am 14.11.19 die

Ordnung über die Erstattung von Umzugskosten an Geistliche und sonstige Personen im Dienst des Bistums Trier
(
KA 2020 Nr. 6)

beschlossen. Bischof Stephan hat sie am 10.12.19 rückwirkend zum 01. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.