§ 3

Nebentätigkeiten

(KA 2018, Nr. 30)

Ergänzend zu § 7 des Teils I KAVO gilt:
Der Lehrkraft ist es nicht gestattet, Schülerinnen und Schüler der Klassen/Kurse, in denen sie regelmäßig unterrichten, privaten Nachhilfeunterricht zu erteilen.