§ 1

Geltungsbereich

(KA 2018, Nr. 30)

Der Inhalt von beamtenähnlichen Beschäftigungsverhältnissen von Lehrkräften richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften für die Beamtenverhältnisse der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland[1] für vergleichbare beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen der beiden Bundesländer, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt.

____________ 

[1]Maßgeblich ist der örtliche Geltungsbereich im Hinblick auf die im Dienstvertrag bezeichnete Einsatzstelle (Schule) der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.