Die „43. Ordnung zur Änderung der KAVO“. Diese beinhaltet u.a. den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen sowie die Verlängerung der Regelung für eine Pauschalzahlung bis einschließlich 2018 (für die Entgeltgruppen 2-8 in Höhe von 360 Euro).