Zweite Gemeinsame Information der Bistums-KODA Trier für die Beschäftigten des Bistums

Zwischenstand auf dem Weg zur KAVO

Im März 2006 haben wir darüber informiert, dass gemäß dem Beschluss der Bistums-KODA vom Dezember 2005 der Geltungsbereich der KAVO um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums erweitert wurde. Darüber hinaus erhielten Sie erste Informationen zu bereits beschlossenen Änderungen der KAVO im Hinblick auf den TVÖD. (Das Informationsblatt kann nachgelesen werden unter www.koda-trier-mitarbeiterseite.de)

Die Bistums-KODA ist seitdem dabei, intensiv zu prüfen, welche Bestandteile des TVÖD in die KAVO übernommen werden können. Spätestens bis zum 30.09.2007 soll das neue Gesamtwerk in Kraft gesetzt werden.

Auf der Grundlage des von der Bistums KODA gefassten Beschlusses zur Übernahme der Bistumsbeschäftigten in die KAVO wirkt sich der Tarifabschluss der Länder (TV-L) auf Ihr Beschäftigungsverhältnis nicht aus. Etwas anderes kann allerdings in Teilbereichen gelten, wenn aus Gründen der Refinanzierung (z.B. angestellte Lehrkräfte) der TV-L umzusetzen ist.

Die Einmalzahlungen (2005-2007), die für den bisherigen Geltungsbereich der KAVO bereits vereinbart sind, bleiben in der KODA nach wie vor Verhandlungsgegenstand für die Bistumsbeschäftigten. Gleiches gilt auch für die Jahressonderzahlung.

Zur Vorbereitung auf den Umstieg vom BAT zur KAVO soll möglichst frühzeitig ein ausführliches Informationspaket erarbeitet werden, aus dem sich auch die Folgen aus dem Umstieg ergeben.

Die Bistums-KODA wird künftig regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen informieren.

Trier, im Oktober 2006

Die Bistums-KODA Trier