§ 31
Altersteilzeit und flexible Altersarbeitszeit
Für die Vereinbarung von Altersteilzeit und flexibler Altersarbeitszeit finden die Bestimmungen der Anlage 9 Anwendung.
Für die Vereinbarung von Altersteilzeit und flexibler Altersarbeitszeit finden die Bestimmungen der Anlage 9 Anwendung.