Anlage 2
Musterarbeitsverträge
(KA 2008 Nr. 38; geändert durch KA 2010, Nr. 173; KA 2011 Nr. 501; KA 2018 Nr. 30; KA 2021 Nr. 6; KA 2021 Nr.70; KA 2021 Nr. 86, KA 2023 Nr. 165 und KA 2023 Nr. 257)
I. Arbeitsvertrag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beschäftigte von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden
A R B E I T S V E R T R A G
Zwischen
der Kath. Kirchengemeinde/dem Kirchengemeindeverband _______________________________
vertreten durch den VerwaItungsrat/Verbandsausschuss
-Dienstgeber-
und
_______________________________________________
geb. am _______________ , z. Zt. wohnhaft in ____________________
-Mitarbeiter/in-
wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bischöflichen Generalvikar folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1
(1) Der/Die Mitarbeiter/in wird als __________________ O eingestellt O weiterbeschäftigt, und zwar
O ab ______________________ auf unbestimmte Zeit.
O für die Zeit vom __________________ bis ___________________ *).
Grund der Befristung: _____________________________________________________________________
(2) Die Zeit vom _____________ bis _______________ gilt als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
§ 2
Für das Arbeitsverhältnis gilt die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ vom 20. Oktober 1993 (KA 1993 Nr. 200) in der jeweiligen Fassung.
§ 3
Die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier – einschließlich der Anlagen - ist in ihrer jeweiligen Fassung Bestandteil dieses Vertrages, es sei denn, dass sich aus diesem Vertrag etwas anderes ergibt.
§ 4
(1) Der/die Mitarbeiter/in wird unbeschadet der Vorschriften in § 8 KAVO in _______________________________________________________ eingesetzt.
(2) Der Beschäftigungsumfang beträgt:
O ____________ % eines Vollbeschäftigten, das sind zurzeit _________ Std./Woche *).
O Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich _______ Stunden *).
§ 5
(1) Zum Entgelt werden folgende Regelungen vereinbart:
O Der/Die Mitarbeiter/in ist zum Zeitpunkt der Einstellung/zum Zeitpunkt der Weiterbeschäftigung gemäß Anlage 4a zur KAVO, Teil ______Abschnitt_____ Ziffer ______ in die Entgeltgruppe ______, Fallgruppe ______ eingruppiert *).
O Gemäß § 19 Abs. 3 KAVO beträgt das Entgelt z. Zt. monatlich _________ Euro brutto *).
(2) Gemäß § 23 Abs. 7 KAVO
O beträgt die Jahressonderzahlung _______________ Euro *).
O wird auf die Leistung einer Jahressonderzahlung verzichtet *).
(3) Die Abtretung von Entgeltansprüchen ist ausgeschlossen (§ 399 BGB).
§ 6
Bisherige mündliche oder schriftliche Zusagen und Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit. Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Genehmigung durch den Bischöflichen Generalvikar.
§ 7
Sonstige Vereinbarungen: ________________________________________________________________________
_________________________________
_____________, den ____________ _____________, den ______________
______________________________ ________________________________
(Mitarbeiter/in) (Vorsitzender des Verwaltungsrates/
Verbandsausschusses)
L.S
___________________________ ________________________
(ggf. gesetzlicher Vertreter) (Mitglied des Verwaltungsrates/
Verbandsausschusses)
*) Zutreffendes bitte ankreuzen
Prüfungsvermerk/Genehmigungsvermerk
II. Arbeitsvertrag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beschäftigte des Bistums Trier*
A R B E I T S V E R T R A G
Zwischen
dem Bistum Trier, vertreten durch den Bischöflichen Generalvikar / den/die Leitende/n Direktor/in,
-Dienstgeber-
und
___________________________________________
geb. am _______________, z. Zt. wohnhaft in _____________________
-Mitarbeiter/in-
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1
(1) Der/Die Mitarbeiter/in wird als __________________ O eingestellt O weiterbeschäftigt, und zwar
O ab _________________________ auf unbestimmte Zeit.
O für die Zeit vom __________________ bis ___________________ *).
Grund der Befristung: _____________________________________________________________________
(2) Die Zeit vom _____________ bis _______________ gilt als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
§ 2
Für das Arbeitsverhältnis gilt die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ vom 20. Oktober 1993 (KA 1993 Nr. 200) in der jeweiligen Fassung.
§ 3
Für das Arbeitsverhältnis gelten die Bestimmungen der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier – einschließlich der Anlagen - in ihrer jeweiligen Fassung, es sei denn, dass sich aus diesem Vertrag etwas anderes ergibt.
§ 4
(1) Der/die Mitarbeiter/in wird unbeschadet der Vorschriften in § 8 KAVO in
___________________________________________________ eingesetzt.
(2) Der Beschäftigungsumfang beträgt:
O _____________ % eines Vollbeschäftigten, das sind zurzeit _________ Std./Woche *).
O Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich _______ Stunden *).
§ 5
(1) Zum Entgelt werden folgende Regelungen vereinbart:
O Der/Die Mitarbeiter/in ist zum Zeitpunkt der Einstellung/zum Zeitpunkt der Weiterbeschäftigung gemäß Anlage 4a zur KAVO, Teil ______Abschnitt_____ Ziffer ______ in die Entgeltgruppe ______, Fallgruppe ______ eingruppiert *).
O Gemäß § 19 Abs. 3 KAVO beträgt das Entgelt z. Zt. monatlich _________ Euro brutto *).
(2) Gemäß § 23 Abs. 7 KAVO
O beträgt die Jahressonderzahlung ___________ Euro *).
O wird auf die Leistung einer Jahressonderzahlung verzichtet *).
(3) Die Abtretung von Entgeltansprüchen ist ausgeschlossen (§ 399 BGB).
§ 6
Bisherige mündliche oder schriftliche Zusagen und Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit. Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 7
Sonstige Vereinbarungen: ________________________________________________________________
___________________________________________
_____________, den ____________ _____________, den ______________
______________________________ ________________________________
(Mitarbeiter/in) Bischöflicher Generalvikar / Leitende/n Direktor/in
*) Zutreffendes bitte ankreuzen.
---------
* Dieses Muster ist nicht zu verwenden für Lehrkräfte.
III. Musterverträge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Funktion von Lehrkräften
A. Arbeitsvertrag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beschäftigte des Bistums Trier in der Funktion von angestellten Lehrkräften*
A R B E I T S V E R T R A G
Zwischen
dem Bistum Trier, vertreten durch den Bischöflichen Generalvikar / den/die Leitende/n Direktor/in,
-Dienstgeber-
und
____________________________________________________________________________________________
geb. am _______________, z. Zt. wohnhaft in _______________________________________________
-Mitarbeiter/in-
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1
1) Der/Die Mitarbeiter/in wird als __________________ reingestellt rweiterbeschäftigt, und zwar
rab ___________________________ auf unbestimmte Zeit.
r für die Zeit vom __________________ bis ___________________**).
Grund der Befristung: ___________________________________________________________________
(2) Die Zeit vom _____________ bis _______________ gilt als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
§ 2
Für das Arbeitsverhältnis gilt die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ vom 20. Oktober 1993 (KA 1993 Nr. 200) in der jeweiligen Fassung.
§ 3
Für das Arbeitsverhältnis gelten die Bestimmungen der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier – einschließlich der Anlagen – in ihrer jeweiligen Fassung, es sei denn, dass sich aus diesem Vertrag etwas anderes ergibt.
§ 4
(1) Der/Die Mitarbeiter/in wird unbeschadet der Vorschriften in § 8 KAVO in
________________________________________________________________ eingesetzt.
§ 5
(1) Der Umfang der Beschäftigung richtet sich nach den für Lehrkräfte an vergleichbaren öffentlichen Schulen geltenden Bestimmungen.
(2) Die Zahl der regelmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden beträgt zurzeit _____________ Stunden in der Woche.
(3) Die Eingruppierung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters richtet sich nach den Eingruppierungsregelungen der Anlage 4d. Die Lehrkraft ist zum Zeitpunkt der Einstellung/der Weiterbeschäftigung gemäß Anlage 4d zur KAVO in die Entgeltgruppe ____________, Abschnitt ________, Ziffer _______________ eingruppiert.
(4) Die Abtretung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen (§ 399 BGB).
§ 6
Als wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB werden u. a. folgende Gründe anerkannt:
- ein Verhalten, das nach beamtenrechtlichen Regelungen einer Anstellung als Beamter im öffentlichen Dienst entgegensteht oder zu einer Entfernung aus dem öffentlichen Dienst führen würde,
- schwere Verstöße gegen die in § 5 des Teil I und § 2 des Teils III der KAVO enthaltenen Pflichten,
- die Zurücknahme der staatlichen Unterrichtsgenehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde,
- Maßnahmen der Schulaufsichtsbehörde, aufgrund deren der Betrieb der Schule ganz oder teilweise eingestellt wird.
§ 7
Bisherige mündliche oder schriftliche Zusagen und Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit. Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 8
Sonstige Vereinbarungen: _______________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
________________, den ________________ Trier, den ______________________________
_________________________________ ________________________________________
(Mitarbeiter/in) Bischöflicher Generalvikar / Leitende/n Direktor/in
**) Zutreffendes bitte ankreuzen.
* Dieses Muster ist nicht zu verwenden für beamtenähnlich beschäftigte Lehrkräfte.
B. Dienstvertrag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beschäftigte des Bistums Trier in der Funktion von beamtenähnlich beschäftigten Lehrkräften
D I E N S T V E R T R A G
Zwischen
dem Bistum Trier, vertreten durch den Bischöflichen Generalvikar / den/die Leitende/n Direktor/in,
-Dienstgeber-
und
____________________________________________________________________________________________
geb. am _______________, z. Zt. wohnhaft in _______________________________________________
-Mitarbeiter/in-
wird folgender Dienstvertrag geschlossen:
§ 1
1) Der/Die Mitarbeiter/in wird als __________________ reingestellt rweiterbeschäftigt, und zwar
rab ___________________________ auf unbestimmte Zeit.
r für die Zeit vom __________________ bis ___________________*).
Grund der Befristung: ___________________________________________________________________
(2) Die Zeit vom _____________ bis _______________ gilt als Probezeit, während der das Dienstverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
§ 2
Für das Arbeitsverhältnis gilt die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ vom 20. Oktober 1993 (KA 1993 Nr. 200) in der jeweiligen Fassung.
§ 3
Für das Arbeitsverhältnis gelten die Bestimmungen der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier – einschließlich der Anlagen - in ihrer jeweiligen Fassung, es sei denn, dass sich aus diesem Vertrag etwas anderes ergibt.
§ 4
Der/Die Mitarbeiter/in wird unbeschadet der Vorschriften in § 8 KAVO in
________________________________________________________________ eingesetzt.
§ 5
Die Zahl der regelmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden beträgt zurzeit _____________________ Stunden in der Woche.
§ 6
(1) Der/Die Mitarbeiter/in erhält bei der Einstellung/Weiterbeschäftigung* Bezüge nach der Besoldungsgruppe ________________ des Landesbesoldungsgesetzes für Rheinland-Pfalz/für das Saarland*.
(2) Bei Teilzeitbeschäftigung reduzieren sich die Bezüge entsprechend dem anteiligen Beschäftigungsumfang.
(3) Die Abtretung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen (§ 399 BGB).
§ 7
Als wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB werden u. a. folgende Gründe anerkannt:
- a. ein Verhalten, das nach beamtenrechtlichen Regelungen einer Anstellung als Beamter im öffentlichen Dienst entgegensteht oder zu einer Entfernung aus dem öffentlichen Dienst führen würde,
- b. schwere Verstöße gegen die in § 5 des Teil I und § 4 des Teils IV der KAVO enthaltenen Pflichten,
- c. die Zurücknahme der staatlichen Unterrichtsgenehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde,
- d. Maßnahmen der Schulaufsichtsbehörde, aufgrund deren der Betrieb der Schule ganz oder teilweise eingestellt wird.
§ 8
Bisherige mündliche oder schriftliche Zusagen und Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit. Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 9
Sonstige Vereinbarungen: _______________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
________________, den ________________ Trier, den ______________________________
_________________________________ ________________________________________
(Mitarbeiter/in) Bischöflicher Generalvikar / Leitende/n Direktor/in
*) Zutreffendes bitte ankreuzen
IV. Arbeitsvertrag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beschäftigte der gemeinnützigen Trägergesellschaften katholischer Kindertageseinrichtungen im Raum Koblenz, im Raum Trier und im SaarlandmbH
A R B E I T S V E R T R A G
Zwischen
der gemeinnützigen Trägergesellschaft für kath. Kindertageseinrichtungen im _____________________________________________, vertreten durch die Geschäftsführer,
-Dienstgeber-
und
______________________________________________
geb. am _______________, z. Zt. wohnhaft in ____________________
-Mitarbeiter/in-
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1
(1) Der/Die Mitarbeiter/in wird als _________________ O eingestellt O weiterbeschäftigt, und zwar
O ab ________________________ auf unbestimmte Zeit.
O für die Zeit vom ______________ bis ______________ *).
Grund der Befristung: ________________________________________________________
(2) Die Zeit vom _____________ bis _______________ gilt als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
§ 2
Für das Arbeitsverhältnis gilt die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ vom 20. Oktober 1993 (KA 1993 Nr. 200) in der jeweiligen Fassung.
§ 3
Die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier – einschließlich der Anlagen - ist in ihrer jeweiligen Fassung Bestandteil dieses Vertrages, es sei denn, dass sich aus diesem Vertrag etwas anderes ergibt.
§ 4
(1) Der/die Mitarbeiter/in wird unbeschadet der Vorschriften in § 8 KAVO in ___________ ________________________________________ eingesetzt.
(2) Der Beschäftigungsumfang beträgt:
O _____________ % eines Vollbeschäftigten, das sind zurzeit ________ Std./Woche *).
O Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich _______ Stunden *).
§ 5
(1) Zum Entgelt werden folgende Regelungen vereinbart:
O Der/Die Mitarbeiter/in ist zum Zeitpunkt der Einstellung/zum Zeitpunkt der Weiterbeschäftigung gemäß Anlage 4a zur KAVO, Teil ___ Abschnitt ___, in die Entgeltgruppe ___, Fallgruppe ___ eingruppiert *).
O Der/Die Mitarbeiter/in ist zum Zeitpunkt der Einstellung/zum Zeitpunkt der Weiterbeschäftigung gemäß Anlage 4c zur KAVO in die Entgeltgruppe __________, Fallgruppe _________ eingruppiert *).
O Gemäß § 19 Abs. 3 KAVO beträgt das Entgelt abweichen von dem sich aus der Eingruppierung ergebenden Entgelt z.Zt. monatlich _________ Euro brutto *).
(2) Gemäß § 23 Abs. 7 KAVO
O beträgt die Jahressonderzahlung ___________ Euro *).
O wird auf die Leistung einer Jahressonderzahlung verzichtet *).
(3) Die Abtretung von Entgeltansprüchen ist ausgeschlossen (§ 399 BGB).
§ 6
Bisherige mündliche oder schriftliche Zusagen und Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit. Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 7
Sonstige Vereinbarungen: __________________________________________________________________
_____________________________________________________________
_____________, den ____________ _____________, den ______________
______________________________ ________________________________
(Mitarbeiter/in) Geschäftsführer
_______________________________________
(ggf. gesetzlicher Vertreter)
*) Zutreffendes bitte ankreuzen.
V. Arbeitsvertrag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beschäftigte sonstiger kirchlicher Rechtsträger.
A R B E I T S V E R T R A G
Zwischen
________________________________________________
(Rechtsträger), vertreten durch _________________________________
-Dienstgeber-
und
________________________________________________
geb. am _______________, z. Zt. wohnhaft in ____________________________
-Mitarbeiter/in-
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1
(1) Der/Die Mitarbeiter/in wird als _________________ O eingestellt O weiterbeschäftigt, und zwar
O ab ______________________ auf unbestimmte Zeit *).
O für die Zeit vom _______________ bis ________________ *).
Grund der Befristung: ________________________________________________________
(2) Die Zeit vom _____________ bis _______________ gilt als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
§ 2
Für das Arbeitsverhältnis gilt die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ vom 20. Oktober 1993 (KA 1993 Nr. 200) in der jeweiligen Fassung.
§ 3
Die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier - einschließlich der Anlagen - ist in ihrer jeweiligen Fassung Bestandteil dieses Vertrages, es sei denn, dass sich aus diesem Vertrag etwas anderes ergibt.
§ 4
(1) Der/die Mitarbeiter/in wird unbeschadet der Vorschriften in § 8 KAVO in ___________ ________________________________________ eingesetzt.
(2) Der Beschäftigungsumfang beträgt:
O _____________ % eines Vollbeschäftigten, das sind zurzeit ________ Std./Woche *).
O Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ________ Stunden *
§ 5
(1) Zum Entgelt werden folgende Regelungen vereinbart:
O Der/Die Mitarbeiter/in ist zum Zeitpunkt der Einstellung/ zum Zeitpunkt der Weiterbeschäftigung gemäß Anlage 4a zur KAVO, Teil ___ Abschnitt ___ Ziffer ___, in die Entgeltgruppe ___, Fallgruppe ___ eingruppiert *).
O Gem. § 19 Abs. 3 KAVO beträgt das Entgelt abweichend zu der sich aus der Eingruppierung ergebenden Entgelt z. Zt. monatlich ___________ Euro brutto *).
(2) Gemäß § 23 Abs. 7 KAVO
O beträgt die Jahressonderzahlung ___________ Euro *).
O wird auf die Leistung einer Jahressonderzahlung verzichtet *).
(3) Die Abtretung von Entgeltansprüchen ist ausgeschlossen (§ 399 BGB).
§ 6
Bisherige mündliche oder schriftliche Zusagen und Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit. Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 7
Sonstige Vereinbarungen: ________________________________________________________________
______________________________________________________
_____________, den ____________ _____________, den ______________
______________________________ ________________________________
(Mitarbeiter/in) Rechtsträger
________________________________________
(ggf. gesetzlicher Vertreter)
*) Zutreffendes bitte ankreuzen.