Sitzung der KODA am 4. Dezember 2024
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- Änderung der Anlage 11 - Arbeitsrechtliche Vermittlungsstelle (Regelungen über das Schlichtungsverfahren)
Damit wurden die vom Verband der Diözesen Deutschlands verabschiedeten Empfehlungen zu einer Musterschlichtungsordnung in die Regelungen der Anlage 11 zur KAVO eingepflegt und übernommen.
- Eingruppierung der Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten: Hier wurde durch eine Ergänzung der Regelung klargestellt, dass in den Fällen, in denen wegen einer Teilzeitbeschäftigung die Berufseinführungsphase länger dauert, die maßgebliche Stufe 2 bis zur Beendigung der Berufseinführung gezahlt wird.
- Ergänzung der Protokollerklärung Nummer 2 zu den Absätzen 4, 4a und 4b des § 21 KAVO: Es wurde ein neuer Satz eingefügt, der die besondere Situation eines Tabellenrückwechsel regelt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einem finanziellen Nachteil schützen soll.
Gespräch mit Bischof Dr. Stefan Ackermann
In dieser Sitzung fand ein Gespräch mit Bischof Dr. Stefan Ackermann statt. Die KODA-Mitglieder diskutierten mit ihm über die Stabilität und die Weiterentwicklung des Dritten Weges und über wichtige Aspekte der Präventionsarbeit. Auch die Herausforderungen der Haushaltssicherung waren Thema des Gesprächs.
Am Ende des Gespräches dankte der Bischof Frau Hoffmann-Göritz für ihren leidenschaftlichen Einsatz bei der Gestaltung des Dritten Weges im Bistum Trier und auf Bundesebene. Sie war über Jahrzehnte Mitglied der KODA und zuletzt auch Vorsitzende der Zentral-KODA bzw. Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK). Zudem war sie auch in der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) zunächst 15 Jahre als Verwaltungsratsmitglied und danach 7 Jahre als Aufsichtsrätin tätig und hat sich für die nachhaltige und stabile Entwicklung der Betriebsrenten in Kirche und Caritas eingesetzt.
Neuwahl des Vorsitzenden der KODA
In dieser Sitzung wurde Herr Krogull-Kalb als neuer Vorsitzender der KODA gewählt. Er übernimmt das Amt von Frau Hoffmann-Göritz, die nach über 30-jähriger Mitgliedschaft in der KODA zum Ende des Jahres ihre berufliche Tätigkeit beendet und sich auf den wohlverdienten „Ruhestand“ vorbereitet.
Frau Hoffmann-Göritz war das letzte Mitglied, das seit Beginn der KODA (1992) dieser auf der Mitarbeiterseite ununterbrochen angehört hat. Sie hat in dieser Zeit maßgeblich an den vielfältigen Änderungen und Neuerungen des Regelungswerkes „KAVO“ mitgewirkt und dabei die Interessen der Mitarbeiterschaft immer vertreten.
Wir bedanken uns auch auf diesem Wege für die unermüdliche Arbeit in der KODA des Bistums Trier (siehe auch Bericht auf der Homepage der KODA-Mitarbeiterseite).
Die nächste Sitzung der KODA findet am 9. Januar 2025 statt.
Sitzung der KODA vom 06./07. November 2024
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- die Änderung des KODA-Wahltermins auf den 7. Mai 2025
- die Anpassung der Tabellen in der Anlage 14 KAVO (Bereich der Trägergesellschaft Bistum Trier) aufgrund der Erhöhung des Mindestlohnes ab dem 01.01.2025
- ergänzende Eingruppierungsregelung für die Leiterinnen und Leiter der Häuser der offenen Tür und Schülerzentren
- den Beschluss über die unveränderte Fortführung des § 37 KAVO und die Beibehaltung des § 38 KAVO aufgrund der ersetzenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission zu Befristungsregelungen
Beraten wurden folgende Themen:
- beabsichtigte Änderung der Anlage 11 (Regelungen über das Schlichtungsverfahren) aufgrund der vorliegenden, durch den Arbeitsrechtsausschuss (ARA) der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) beschlossenen und vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) verabschiedeten Empfehlungen zu einer Musterschlichtungsordnung. Es erfolgte ein Austausch über die beabsichtigten Änderungen mit den beiden Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Vermittlungsstelle im Bistum Trier
Die nächste Sitzung der KODA findet am 4. Dezember 2024 statt.
Sitzung der KODA vom 29. August 2024
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
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die Festlegung des KODA-Wahltermins auf den 19. März 2025.
Die Amtszeit der jetzigen KODA endet im Dezember 2025.
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Änderungen im Zuschnitt der KODA-Wahlgruppen und entsprechende Anpassungen in den Ordnungen.
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eine neue Geschäftsordnung der KODA.
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die Übernahme des TVSöD für Dual Studierende im Geltungsbereich der KODA. Damit erhält die KAVO eine verbindliche Regelung zur arbeitsvertraglichen Gestaltung der auszubildenden Mitarbeitenden, die einen dualen Studiengang absolvieren.
Beraten wurden folgende Themen
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beabsichtigte Änderung der Ausführungsbestimmungen zum § 10 KAVO (Qualifizierung)
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beabsichtige Änderung der Anlage 11 (Regelungen über das Schlichtungsverfahren) aufgrund der vorliegenden, durch den Arbeitsrechtsausschuss (ARA) der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) beschlossenen und vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) verabschiedeten, Empfehlungen zu einer Musterschlichtungsordnung.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 6. und 7. November 2024 statt.
Sitzung der KODA vom 11. Juli 2024
Die geplante Sitzung hat nicht stattgefunden.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 29. August 2024 statt.
Sitzung der KODA vom 19. Juni 2024
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
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Eine neue Anlage 22 zur KAVO, indem die arbeitsrechtlichen Normen, die im Zusammenhang mit dem Erlass der Interventionsordnung sowie der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der KAVO gelten, geregelt sind.
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Mit diesem Beschluss wurde eine in der KODA über einen langen Zeitraum geführte heftige und streitige Diskussion in Einzelfragen rund um die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Abschluss gebracht. Damit sind nunmehr u.a. Regelungen
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zum Schutz von hinweisgebenden Personen,
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zur Anhörung von Beschuldigten,
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zur Regelung von Maßnahmen im Falle einer fälschen Beschuldigung,
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zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und Selbstauskunftserklärung sowie
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zur Teilnahme an Präventionsschulungen
verbindlich festgelegt worden.
Die Anlage 22 zur KAVO wird zum 1. August 2024 in Kraft treten.
Die in der Anlage 22 zur KAVO enthaltende Vorschrift zum Erlass eines Verhaltenskodex ist noch nicht abschließend geregelt worden, da sich die Kommission bisher nicht auf einen Musterverhaltenskodex verständigen konnte. Daher ist durch eine Protokollerklärung geregelt worden, dass solange ein Musterverhaltenskodex nicht durch die KODA in Kraft gesetzt wurde, ein solcher ausschließlich in Form einer Dienstvereinbarung (d.h. durch Vereinbarung zwischen der zuständigen Mitarbeitervertretung und dem Dienstgeber) abgeschlossen werden kann. Mit anderen Worten: Ein Verhaltenskodex, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkrete Pflichten auferlegt, ist für diese zur Zeit nur dann verbindlich, wenn er durch eine Dienstvereinbarung in Kraft gesetzt wurde.
Die KODA hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema „Musterverhaltenskodex“ weiter beschäftigen und einen Entwurf für einen Musterverhaltenskodex erarbeiten wird.
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