Gesamtregelung zur Befristung von Dienstverträgen

Im Zuge einer ersetzenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission vom 22. Januar 2024 wurde eine Regelung zum Umgang mit sachgrundlosen Befristungen beschlossen.

Diese wurde für den Regelungsbereich der KAVO des Bistums Trier mit Datum vom 17. April 2024 (KA 2024 Nr. 102) vom Bischof in Kraft gesetzt.

Hinweise dazu befinden sich auf der Homepage der ZAK

Regelungstext

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