Beschlüsse der Zentral-KODA
Nach § 49 KAVO Bistum Trier stehen vom Diözesanbischof in Kraft gesetzte Beschlüsse der Zentral-KODA im Sinne von § 3 Absatz 1 Zentral-KODA-Ordnung in ihrer Wirkung den Regelungen der KAVO Bistum Trier gleich und ergänzen bzw. ersetzen sie.
Neben den hier dokumentierten Beschlüssen der Zentral-KODA finden sich weitere Informationen auf der Homepage der Zentral-KODA Mitarbeiterseite.
Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen
Im Zuge einer ersetzenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Zentral-KODA vom 28. Oktober 2019 wurde eine Regelung zum Umgang mit sachgrundlosen Befristungen beschlossen.
Diese tritt für den Regelungsbereich der KAVO des Bistums Trier mit Wirkung vom 01. März 2022 in Kraft.