§ 48d

Zulagenregelung anlässlich der 41. Ordnung zur Änderung der KAVO

Zulagen, die an den von der KODA beschlossenen allgemeinen Entgeltänderungen teilnehmen, erhöhen sich am 1. März 2018 um 3,19 Prozent, am 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent und am 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent.

 

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