Ordnung über die Erstattung von Umzugskosten an Geistliche und sonstige Personen im Dienst des Bistums Trier
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung am 14.11.19 die
Ordnung über die Erstattung von Umzugskosten an Geistliche und sonstige Personen im Dienst des Bistums Trier
(KA 2020 Nr. 6)
beschlossen. Bischof Stephan hat sie am 10.12.19 rückwirkend zum 01. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.