Richtlinien zum § 10 der KAVO - Qualifizierung im Bereich der Lebensberatungsstellen


Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 10 der KAVO im Bistum Trier zur Qualifizierung der Mitarbeitenden hat der Dienstgeber im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Trier vom 01. November 2011, Nr. 529, eine entsprechende Richtlinie für den Breich der Lebensberatungsstellen erlassen.

Den vollständigen Text der Leitlinie zur Handhabung der berufsgruppenspezifischen Qualifizierungsregelung für Beratungsfachkräfte an den Lebensberatungsstellen des Bistums Trier (KA 2019, Nr. 140) dokumentieren wir hier.

Richtlinien zum § 10 der KAVO - Qualifizierung im Bereich der KiTa gGmbH


Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 10 der KAVO im Bistum Trier zur Qualifizierung der Mitarbeitenden hat der Dienstgeber im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Trier vom 01. November 2011, Nr. 529, eine entsprechende Richtlinie für den Breich der KiTa gGmbH erlassen.

Den vollständigen Text der Richtlinie zur Durchführung des § 10 KAVO im Breich der KiTa gGmbHRichtlinie zur Durchführung des § 10 KAVO im Breich der KiTa gGmbH dokumentieren wir hier.

Richtlinien zum § 10 der KAVO - Qualifizierung


Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 10 der KAVO im Bistum Trier zur Qualifizierung der Mitarbeitenden hat der Dienstgeber im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Trier vom 01. Oktober 2015, Nr. 191, eine entsprechende Richtlinie erlassen.

Den vollständigen Text der Richtlinie zur Durchführung des § 10 KAVO dokumentieren wir hier.

Ausführungsregelungen zu den Bestimmungen der Anlage 8 (Dienstreisekosten) der KAVO

Die Anlage 8 der KAVO regelt den Erstattungsanspruch für Dienstreisekosten. Auf Grundlage des § 13 der Anlage 8 hat der Dienstgeber am 01. Februar 2008 entsprechende Ausführungsregelungen getroffen. Im Amtsblatt vom 01. Oktober 2015 wurden diese Regelungen angepasst.

Den vollständigen Text der aktuellen Ausführungsbestimmung zur Anlage 8 der KAVO dokumentieren wir hier. 

Dienstreise-Fahrzeugversicherung zur Anlage 8 der KAVO


Entsprechend den Regelungen der Anlage 8 zur KAVO hat der Dienstgeber für die Dienstreisenden eine Fahrzeugversicherung abgeschlossen. Die aktuellen Regelungen wurden im Kirchlichen Amtsblatt vom 01. Oktober 2014 Nr. 183 veröffentlich.

Den vollständigen Text zur Dienstreise-Fahrzeugversicherung dokumentieren wir hier.

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