16-04-06
Sitzung der KODA vom 6. April 2016
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
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Beschluss zur Verlängerung der Wirksamkeit des KODA-Beschlusses vom 24. März 2014 zur Änderung der Anlage 8 zur KAVO
Damit bleiben die Neuregelungen des § 2 der Anlage 8 (veröffentlicht im KA 2014 Nr. 90)bis zum 31. Mai 2017 in Kraft. -
30. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier
Durch diesen Beschluss wurde die Zulage der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Seelsorgsdienst, die nach zehnjähriger Tätigkeit in der nach ursprünglichem Recht maßgeblichen Vergütungsgruppe IVa BAT gezahlt wird, ab 1. Januar 2016 auf 415,00 Euro monatlich erhöht. Diese Zulage nimmt weiterhin an den von der KODA beschlossenen allgemeinen Entgeltänderungen teil.
Abgelehnt hat die KODA in dieser Sitzung:
- Den Antrag zur Änderung der KAVO hinsichtlich der Umsetzung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen im Bereich der Länder für die Lehrerinnen und Lehrer, die unter den Geltungsbereich der KAVO fallen.
Im Laufe der Diskussion um diesen Antrag wurde deutlich, dass die Übernahme der Tariferhöhungen an sich unstreitig ist. Nicht einigen konnte man sich über die im Antrag vorhandene Regelung, die eine Beteiligung aller Beschäftigten an den Beiträgen zur Kirchlichen Zusatzversorgung für die Zukunft vorsieht.
Daher erhielt der Antrag nicht die notwendige Mehrheit.
Die KODA hat den Antrag an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dieser wurde erstmals seit 2005 wieder angerufen.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:
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in einer ersten Sichtung den Antrag zur Umsetzung des Tarifergebnisses für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst aus dem letzten Jahr,
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die Berichte der Arbeitsgruppen der KODA Praktikanten und KODA-Rahmenordnungim Hinblick auf ihren aktuellen Sach- und Beratungsstand,
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die Überprüfung der KAVO im Hinblick auf den Mindestlohn im Gebäudereinigungssektor und festgestellt, dass die Regelungen in der KAVO über dem Mindestlohn liegen und somit kein Handlungsbedarf besteht.