09-02-17

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die 5. Ordnung zur Änderung der KAVO vom 18. Januar 2008:

Inhaltlich geht es um folgende Regelungen:

  • Einbezug der bisherigen Verordnung über Schutz- und Dienstkleidung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der Bistums-KODA-Ordnung in die KAVO (neuer §30 a KAVO)
  • Neuformulierung der Regelung über eine zusätzliche Leistung für Gemeindereferentinnen und –referenten
  • Festlegung, dass Begründung, Inhalt und Beendigung der Ausbildungsverhältnisse von Auszubildenden im Geltungsbereich der KAVO sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) richtet
  • Eine Präzisierung zu § 28 Absatz 3 KAVO (Geburtsbeihilfe) und eine Ausweitung dieser Beihilfe auf adoptierte Kinder

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • über eine Vergütungsordnung für die TBTmbH
  • über die Zahlung einer zusätzlichen Wegstreckenpauschale
  • über eine Änderung der Regelung Rufbereitschaft für Krankenhausseelsorge
  • über die Honorarvergütung für Kirchenmusiker

Weitere Informationen:

Die Dienstgeberseite hat den Entwurf eines neuen „Negativkatalogs" (Ausführungsregelungen zur Anlage 8 der KAVO) für Dienstreisen vorgestellt, der in der Kommission besprochen wurde.

 

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