18-08-09
Sitzung der KODA vom 09. August 2018
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung
- den Antrag „Neuregelung zum Entgelt der Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten“.
Inhalt dieser Änderung ist die Klarstellung, dass die Berufsgruppe während ihrer zweijährigen Berufseinführungsphase in die Stufe 2 eingruppiert wird. Die Regelung tritt zum 1. September 2018 in Kraft.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen.
- den Antrag zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Weiterer möglicher Änderungsbedarf in den Statuten wurde andiskutiert.
- über Regelungen, die wegen Änderung der Rechtsprechung bzw. staatlichem Recht ggfls. einer Veränderung bedürfen: Normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, Betriebsrentenstärkungsgesetz (Entgeltumwandlungsbeschluss), Zeitzuschläge bei Teilzeitkräften.
- den Antrag betreffend die Übernahme des Tarifergebnisses TVöD-VKA vom 17.04.2018 in die KAVO.