23-06-05
Sitzung der KODA vom 05. Juni 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
Die Übernahme eines Teils des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023. Durch den Beschluss wurden die Regelungen des Tarifvertrages über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (Inflationsausgleich) in die KAVO übernommen, wodurch nachfolgende Zahlungen erfolgen werden:
- Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab August 2023).
- Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im August 2023.
- Monatliche Zahlung von 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024, wobei der Betrag für den Monat Juli mit dem Entgelt des Monats August ausgezahlt wird.
- Inflationsausgleichsgeld für Auszubildende und Praktikanten von 620 Euro sowie 110 Euro netto monatlich über den gleichen Zeitruam wie zuvor.
Nicht beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
Den Antrag auf Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern („Jobfahrrad“). Dieser Antrag der KODA-Mitarbeiterseite fand nicht die notwendige Mehrheit in der Kommission.
Weiterhin beraten wurden die vorliegenden Anträge
- Zur Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Kirchenmusik
- Eine Änderung der Eingruppierungsmerkmale der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen
- Die Eingruppierung des/der Diözesanseelsorgers/Diözeanseelsorgerin im Dözesanvorstand des BDKJ
Hinweis:
Der verbleibende Teil des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023 (= Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 1. März 2024) wird, sobald die noch laufenden Redaktionsverhandlungen der Tarifpartner abgeschlossen sind und der unterschriebene Tariftext vorliegt in der KODA beraten und beschlossen.