20-11-27

Sitzung der KODA vom 27. November 2020

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 52. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet den Antrag zur Änderung der KAVO wegen Einführung einer Entgeltordnung. Nähere Einzelheiten werden wir in der kommenden Woche veröffentlichen.
  • 53. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet im Wesentlichen die Verlängerung der Regelungen der Anlage 17 Kurzarbeit bis zum 31.12.2021 sowie
    die neue Anlage 18  Regelung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung 2020, die Teil des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes für den TVöD vom 25.10.2020 ist.
    Die Regelung gilt nicht für angestellte und beamtenähnlich beschäftigte Lehrkräfte, da diese dem Tarifbereich „Land“ zugeordnet sind und für diesen Tarifbereich eine vergleichbare Regelung nicht getroffen wurde.

    Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt
    - für die Entgeltgruppen 1 bis 8 sowie S 2 bis S 8b:            600,00 Euro
    - für die Entgeltgruppen 9a bis 12 sowie S 9 bis S 18:        400,00 Euro und
    - für die Entgeltgruppen 13 bis 15:                                      300,00 Euro.

    Für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten nach § 1 beträgt die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung 225,00 Euro.

    Diese Sonderzahlung wird voraussichtlich mit dem Dezembergehalt ausgezahlt.

     

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Fortführung der Altersteilzeitregelung über den 31.12.2020 hinaus

  • Vorbereitung der KODA-Wahl in 2021

 

Hinweis:

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zum TVöD vom 25. Oktober 2020 befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess zwischen den Tarifvertragsparteien. Beide Seiten haben bis zum 27.11.2020 Gelegenheit, dem Tarifergebnis zuzustimmen oder es abzulehnen. 
Wenn dem Ergebnis zugestimmt wird, beginnen anschließend die Redaktionsverhandlungen. Erst wenn diese abgeschlossen sind und die unterschriebenen Tarifverträge vorliegen, kann die KODA die Beratungen auf Übernahme der Regelungen in die KAVO aufnehmen.


Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 19. Januar 2021, statt.

20-10-30

Sitzung der KODA vom 30. Oktober 2020

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 51. Ordnung zur Änderung der KAVO: Diese beinhaltet die Übernahme der Tarifeinigung TV-L vom 2.3.2019 für angestellte Lehrkräfte im Bistumsdienst sowie die Übernahme der Regelungen des Änderungstarifvertrages Nr. 3 zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgeltO-L)
  • Grundsatzbeschluss zum Antrag zur Änderung der KAVO wegen Einführung einer Entgeltordnung:
    Nachdem der Antrag in der Sitzung am 2. Juli 2020 zunächst abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde, hat die KODA das Vermittlungsverfahren durch einen neuen Beschluss beendet und die weitere Verhandlung über den Antrag wieder an sich gezogen. Hintergrund dafür war, dass sich die beiden Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses nicht in der Lage sahen, einen Vermittlungsvorschlag zu unterbreiten.

    Nach einer erneuten, intensiv geführten Diskussion und Beratung in der Kommission hat die KODA sich letztendlich doch auf die maßgeblichen Eckpunkte des Antrages einigen können und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst.

    Man hat sich des Weiteren darauf verständigt, dass bis zur kommenden Sitzung der KODA am 27.11.2020 die notwendigen redaktionellen Anpassungen des Antrages vorgenommen werden. In der Sitzung am 27.11.2020 wird der Antrag dann abschließend in der endgültigen Fassung beschlossen werden.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Antrag auf Übernahme des Tarifvertrages über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in die KAVO (=Teilergebnis der Tarifrunde TvöD vom 25.10.2020)

  • Neubewertung der Anlage 17 (hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung)

  • Fortführung der Altersteilzeitregelung über den 31.12.2020 hinaus

  • Vorbereitung der KODA-Wahl in 2021

 

Hinweis:

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zum TVöD vom 25. Oktober 2020 befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess zwischen den Tarifvertragsparteien. Beide Seiten haben bis zum 27.11.2020 Gelegenheit, dem Tarifergebnis zuzustimmen oder es abzulehnen. 
Wenn dem Ergebnis zugestimmt wird, beginnen anschließend die Redaktionsverhandlungen. Erst wenn diese abgeschlossen sind und die unterschriebenen Tarifverträge vorliegen, kann die KODA die Beratungen auf Übernahme der Regelungen in die KAVO aufnehmen.

Der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung, der mit Wirkung vom 25.10.2020 gilt und die im Dezember 2020 ausgezahlt werden soll, damit die Sonderzahlung steuerfrei bleibt, ist von diesem Abstimmungsprozess ausgenommen. 
Die Mitarbeiterseite hat den für die Übernahme dieses Tarifvertrages in die KAVO notwendigen Antrag gestellt; über den Antrag soll in der kommenden Sitzung abgestimmt werden.


Die nächste Sitzung der KODA findet am Freitag, 27. November 2020, statt.

20-09-07

Sitzung der KODA vom 07. September 2020

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 50. Ordnung zur Änderung der KAVO: Diese beinhaltet die Übernahme des Änderungstarifvertrags Nr. 17 vom 30.08.2019 zum TVöD, mit dem redaktionelle Anpassungen einzelner Vorschriften vorgenommen wurde.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Umsetzung des BAG Urteils hinsichtlich Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte

  • Umsetzung einer Regelung in der KAVO für kurzfristig Beschäftigte

  • Neubewertung der Anlage 17

  • Sabbatjahr für Lehrkräfte


Die nächste Sitzung der KODA findet am Freitag, 30. Oktober 2020, statt.

20-07-02

Sitzung der KODA vom 02. Juli 2020

Abgelehnt hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • den Antrag zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier wegen Einführung der neuen Entgeltordnung und den damit zusammenhängenden Regelungen

    Der Antrag war in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der KODA erarbeitet worden. In dieser Arbeitsgruppe hatten sich beide Seiten im Laufe eines langen und intensiv geführten Diskussionsprozesses auf die inhaltlichen Regelungen der neuen Entgeltordnung verständigen können. Insofern bestand inhaltlich (weitgehend) Einigkeit bzgl. des Ergebnisses. 

    Zur Ablehnung des Antrages kam es, nachdem die Dienstgeberseite erstmals in der Sitzung der KODA am 12.12.2019 sich unmissverständlich dahingehend erklärt hatte, dass sie nicht – wie bisher geübte Praxis – den Beschluss rückwirkend zum Termin des Tarifvertrages, also den 1.1.2017 in Kraft setzen wolle, sondern erst zum 1.1.2020. Diese Ankündigung war für die Mitarbeiterseite völlig überraschend, zumal davor in vielen Sitzungen sowohl in der Arbeitsgruppe als auch in der KODA gemeinsam überlegt worden war, wie die finanziellen Auswirkungen der Tarifumsetzung in für beide Seiten akzeptablen Umfange geregelt werden könnte.

    In mehreren Sitzungen im Januar, Februar und Mai dieses Jahres hat die Mitarbeiterseite dann versucht, mit nochmals veränderten Angeboten ihrerseits eine Lösung mit der Dienstgeberseite zu finden. Diese war jedoch nicht kompromissbereit und beharrte auf das Inkraftsetzungsdatum zum 1.1.2020. 

    Da die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit 2017 auf die Umsetzung der neuen Entgeltordnung in die KAVO warten (die für bestimmte Tätigkeiten eine bessere Eingruppierung und damit ein höheres Entgelt vorsieht), würde das vorgesehene Inkraftsetzungsdatum finanzielle Nachteile für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringen. Das war so für die Mitarbeiterseite nicht akzeptabel. Da zudem die bisherige Übung, Tarifergebnisse immer zum selben Datum wie im öffentlichen Dienst in Kraft zu setzen, mit diesem Antrag durchbrochen wurde, lehnte die Mitarbeiterseite den Antrag ab.

    Die Dienstgeberseite hatte bereits in der Mai-Sitzung betont, dass sie bei einer Ablehnung beantragen werde, den Antrag an den Vermittlungsausschuss weiter zu leiten. Diesem Antrag wurde zugestimmt. 

    Nunmehr wird der Vermittlungsausschuss einen Vorschlag erarbeiten und der KODA zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Über den Inkraftsetzungsakt des Beschlusses „49. Ordnung zur Änderung der KAVO“, der vom Bischof einseitig verändert worden war.

  • Umsetzung des BAG Urteils hinsichtlich Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte

  • Umsetzung einer Regelung in der KAVO für kurzfristig Beschäftigte


Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 07. September 2020, statt.

20-05-14

Sitzung der KODA vom 14. Mai 2020

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 49. Ordnung zur Änderung der KAVO: Diese beinhalten die Regelung zur Kurzarbeit wegen COVID und gelten ab dem 1. Juni 2020. 

  • Des Weiteren wurden Änderungen bzgl. Kinderbezogener Entgeltbestandteile TBT mbH (Anlage 14 zur KAVO) sowie die Übernahme der Tarifeinigung TV-L vom 02.03.2019 für angestellte Lehrkräfte im Bistumsdienst beschlossen.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Entgeltordnung für kirchliche Berufe und Umsetzung der Entgeltordnung in die KAVO

  • Geltung des § 10 KAVO für Lehrkräfte im beamtenähnlichen Beschäftigungsverhältnis

  • Ergänzung der Dienstordnung KiTas betr. Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpfleger


Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 02. Juli 2020, statt.

2024  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
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