20-10-30

Sitzung der KODA vom 30. Oktober 2020

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 51. Ordnung zur Änderung der KAVO: Diese beinhaltet die Übernahme der Tarifeinigung TV-L vom 2.3.2019 für angestellte Lehrkräfte im Bistumsdienst sowie die Übernahme der Regelungen des Änderungstarifvertrages Nr. 3 zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgeltO-L)
  • Grundsatzbeschluss zum Antrag zur Änderung der KAVO wegen Einführung einer Entgeltordnung:
    Nachdem der Antrag in der Sitzung am 2. Juli 2020 zunächst abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde, hat die KODA das Vermittlungsverfahren durch einen neuen Beschluss beendet und die weitere Verhandlung über den Antrag wieder an sich gezogen. Hintergrund dafür war, dass sich die beiden Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses nicht in der Lage sahen, einen Vermittlungsvorschlag zu unterbreiten.

    Nach einer erneuten, intensiv geführten Diskussion und Beratung in der Kommission hat die KODA sich letztendlich doch auf die maßgeblichen Eckpunkte des Antrages einigen können und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst.

    Man hat sich des Weiteren darauf verständigt, dass bis zur kommenden Sitzung der KODA am 27.11.2020 die notwendigen redaktionellen Anpassungen des Antrages vorgenommen werden. In der Sitzung am 27.11.2020 wird der Antrag dann abschließend in der endgültigen Fassung beschlossen werden.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Antrag auf Übernahme des Tarifvertrages über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in die KAVO (=Teilergebnis der Tarifrunde TvöD vom 25.10.2020)

  • Neubewertung der Anlage 17 (hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung)

  • Fortführung der Altersteilzeitregelung über den 31.12.2020 hinaus

  • Vorbereitung der KODA-Wahl in 2021

 

Hinweis:

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zum TVöD vom 25. Oktober 2020 befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess zwischen den Tarifvertragsparteien. Beide Seiten haben bis zum 27.11.2020 Gelegenheit, dem Tarifergebnis zuzustimmen oder es abzulehnen. 
Wenn dem Ergebnis zugestimmt wird, beginnen anschließend die Redaktionsverhandlungen. Erst wenn diese abgeschlossen sind und die unterschriebenen Tarifverträge vorliegen, kann die KODA die Beratungen auf Übernahme der Regelungen in die KAVO aufnehmen.

Der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung, der mit Wirkung vom 25.10.2020 gilt und die im Dezember 2020 ausgezahlt werden soll, damit die Sonderzahlung steuerfrei bleibt, ist von diesem Abstimmungsprozess ausgenommen. 
Die Mitarbeiterseite hat den für die Übernahme dieses Tarifvertrages in die KAVO notwendigen Antrag gestellt; über den Antrag soll in der kommenden Sitzung abgestimmt werden.


Die nächste Sitzung der KODA findet am Freitag, 27. November 2020, statt.

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